Wissenswertes aus dem Lebensmittelrecht

Die Übergangsfrist ist nun abgelaufen. Am 09.10.12 trat die Änderung der Diätverordnung nun endgültig in kraft.

Laut der 16.Verordnung zur Änderung der Diätverordnung vom 1.10.2010, werden alle Vorgaben zu diätetischen Lebensmitteln für Diabetiker (gemäß §12 der Diätverordnung), ersatzlos gestrichen.

Somit wird es keine Produkte mehr geben, auf denen z.B. zu lesen ist „für Diabetiker geeignet“, „Sahnetorte für Diabetiker“, „spezielles Diabetiker Produkt“, oder „Diabetiker-Eis“, etc.

All diese Verkehrsbezeichnungen, die auf ein Diabetiker-Produkt hingewiesen haben, sind gestrichen und müssen von den Produktverpackungen verschwinden bzw. in eine andere Verkehrsbezeichnung geändert werden. Schon produzierte und verpackte Produkte dürfen jedoch noch bis zum erreichen Ihres MHD abverkauft werden.

Mit der Änderung der Diätverordnung wird dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand Rechnung getragen.

Diätetische Lebensmittel sind für eine besondere Ernährung, bzw. für bestimmte Personengruppen bestimmt. In der Diätverordnung findet man z.B. Regelungen zu Lebensmittel für Säuglinge, Schwangere und Kranke, aber auch Regelungen für Lebensmittel zur Gewichtsreduzierung.

Da Personen mit Diabetes mellitus aber nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine speziellen diätetischen Lebensmittel benötigen, weil inzwischen für Sie die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung, wurden die die Regelungen für Diabetiker Lebensmittel gestrichen.

Für die auf dem Markt zu findenden Produkte bedeutet die Streichung zum Teil eine gravierende Änderung.

Manche Produkte können evtl. mit einem neuen Verpackungsdesign, mit geänderten Verkehrsbezeichnung und der alten Rezeptur weiterbestehen, doch einige Produkte werden vollständig vom Markt verschwinden. Beispielsweise ist eine Diät-Schokolade für Diabetiker nach einer völlig anderen Rezeptur hergestellt wie eine herkömmliche Schokolade. Fällt nun die Bezeichnung „Diät“ weg, muss die Schokolade nach den entsprechenden Vorgaben für Schokolade produziert werden, wodurch die bisherige Rezeptur nicht mehr genutzt werden kann.

Daher sollten auch Sie Ihr Produktsortiment sorgfältig prüfen und ggf. Verpackungen und Verkehrsbezeichnungen ändern, bzw. Rezepturen anpassen oder das betroffene Produkt aus dem Sortiment nehmen.

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