Infomitteilung zu AZO-Farbstoffen

Aufgrund der neuen EG-Verordnung 1333-2008 ist zur Zeit das Thema AZO-Farbstoffe in alle Munde. Aus diesem Grund möchten wir Sie mit diesem Schreiben über die Thematik informieren.

Allgemein ist zu sagen:

  • Am 20. Januar 2009 ist eine neue europaweite Gesetzgebung für die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln in Kraft getreten.
  • Rund ein Dutzend EU-Regeln befassen sich derzeit mit der Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Durch zwei neue Verordnungen werden die Bestimmungen vereinfacht und auf den aktuellen Stand der Wissenschaft gebracht. Das Regelwerk gibt dem Verbraucher mehr Sicherheit.

  • Die erste Verordnung umfasst ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme und Aromen. Weitere Vorschriften sind in der zweiten Verordnung zusammengefasst, die am 20. Januar 2012 in Kraft trat.
  • Verboten sind (bis auf weige Ausnahmen): Zusatzstoffe in unverarbeiteten Erzeugnissen und Süß- und Farbstoffe in Lebensmitteln für Babys und Kleinkinder.

Generell gilt, dass Zusatzstoffe gekennzeichnet werden müssen!

Bei den AZO-Farbstoffen muss zukünftig noch eine weitere Kennzeichnung stattfinden.

Lebensmittel mit folgenden Farbstoffen müssen seit dem 20. Juli 2010 neben der E-Nummer vorsorglich den Aufdruck „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen:

E 102 – Tartrazin
E 104 – Chinolingelb
E 122 – Azorobin (Carmoisin)
E 124 – Conchenillerot A (Ponceau 4 R, Victoriascharlach 4 R)
E 110 – Gelborange S (Gelborange RGL)
E 129 – Allurarot AC

Hersteller von Produkten mit o.g. Farbstoffen haben diese meist gegen andere Farbstoffe ausgetauscht. Restbestände dieser Produkte durften jedoch noch bis zum 20. Juli 2010 ohne den o.g. Aufdruck verkauft werden. Auf den Produktverpackungen, bzw. in den Spezifikationen ist ersichtlich ob das Produkt, welches Sie in Ihrem Betrieb nutzen, die genannten Farbstoffe enthält. Diese sind meist mit E-Nummern oder dem Namen des Farbstoffes angegeben. Sollten Sie daher noch solche Produkte in Ihrem Betrieb haben, können Sie diese zwar weiter nutzen, müssen aber mit oben genanntem Satz medical imaging darauf hinweisen.

Folgende Firmen haben u.a. einen Austausch der AZO-Farbstoffe vorgenommen:

MeisterMarken / Ulmer Spatz:
Austausch der AZO-Farbstoffe in allen Artikeln

Dreidoppel GmbH:
Austausch der AZO-Farbstoffe in allen Artikeln bzw. wurden Alternativprodukte auf den Markt gebracht, die von Hefe van Haag gelistet wurden.

Ruth (Lebensmittelfarben):
Überwiegend wurden die AZO-Farbstoffe ausgetauscht und in wenigen Fällen mit dem geforderten Satz gekennzeichnet. Bitte achten Sie auf die Etikettierung.

PreGel Deutschland:
Überwiegend wurden die AZO-Farbstoffe ausgetauscht und in wenigen Fällen mit dem geforderten Satz gekennzeichnet. Bitte achten Sie auf die Etikettierung.

Van de Moortele:
Überwiegend wurden die AZO-Farbstoffe ausgetauscht und in wenigen Fällen mit dem geforderten Satz gekennzeichnet. Bitte achten Sie auf die Etikettierung.

Unifine Food & Bake Ingredients:
Überwiegend wurden die AZO-Farbstoffe ausgetauscht und in wenigen Fällen mit dem geforderten Satz gekennzeichnet. Bitte achten Sie auf die Etikettierung.

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