Rechtliches: Das neue Bio-Logo der EU ist nun Pflicht.

Für die Verbraucher leicht gemacht! Das neue Bio-Logo der EU ist nun Pflicht.

Verbraucher haben jetzt die Möglichkeit europaweit Bio-Lebensmittel auf den ersten Blick zu erkennen.

Alle vorverpackten Lebensmitteln, die nach der EU-Öko-Verordnung in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt und nach dieser als okölogische-Produkte / Bio-Produkte verkauft werden sollen, müssen seit dem 1. Juli 2012 mit dem europaweit einheitlichen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.

Das bislang aus Deutschland bekannte 6-eckige Bio-Logo darf weiterhin genutzt werden, sowie auch die Siegel von ökologischen Anbauverbänden.
Quelle: Pressemitteilung des BMLV vom 29.06.2012

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