Wissenswertes aus dem Lebensmittelrecht

Wie Sie in den letzten Tagen vielleicht auch schon aus anderen Quellen erfahren haben, hat die Europäische Kommission am 16. Mai 2012 eine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben veröffentlicht. Da dies auch für einen großen Teil unserer Kunden wichtig ist, möchten auch wir Sie noch einmal auf die Thematik hinweisen.

Die Werbesprüche und Aufdrucke wie z.B. „…hilft bei der Verdauung“, „…ist gut für das Immunsystem“ oder „…ist gut für die Knochen“, hat sicher jeder schon mal gehört und gelesen. Genau diese Werbebotschaften sind gesundheitsbezogene Angaben bzw. die so genannten „Health Claims“.

Es gibt derzeit 222 von der EU zugelassene Health Claims. Weitaus mehr wurden nach einer Prüfung von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) nicht zugelassen. Andere befinden sich noch in der Prüfungsphase und werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in die Liste aufgenommen.

Zu der Liste finden Sie auch auf der Website der EU-Kommission weitere Auskünfte:
Dazu klicken Sie einfach hier –> https://ec.europa.eu/nuhclaims

Für Sie ist es wichtig zu beachten, dass ab Dezember 2012 alle nicht zugelassenen Health Claims auf Lebensmittelverpackungen verboten sind. Ausgenommen die, welche sich noch in Prüfung befinden.

Beginnen Sie daher frühzeitig Ihre Produktverpackungen zu prüfen, um eine evtl. notwendige Änderung vor Dezember umzusetzen.

Dies gilt nicht nur für die Industrie, sonder auch für all unsere Kunden, die speziell verpackte Ware an den Endverbraucher verkaufen, z.B. auch in der Theke oder auf Märkten.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch auf der Website des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).
Dazu klicken Sie einfach hier –> https://www.bmelv.de/SharedDocs/…

Rechtsgrundlage der Veröffentlichten Liste mit „Health Claims“
–> Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission

Inhaltliche Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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