Sehr geehrte Kunden,
ab dem 01. Juli 2022 gelten neue Vorschriften im Rahmen des Verpackungsgesetzes.
Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle, die Serviceverpackungen in Verkehr bringen. Serviceverpackungen sind Verpackungen, die in der Verkaufsstätte mit Waren befüllt und an den Kunden abgegeben werden (Brötchentüten, Beutel, Coffee to go Becher, …).
Die über uns erworbenen Serviceverpackungen erwerben Sie vorbeteiligt. D.h. Für Sie besteht ausschließlich die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID, wenn dies nicht anders mit uns vereinbart ist. Diese müssen Sie erfüllen, da ansonsten ein Vertriebsverbot entstehen kann. Den sogenannten vorbeteiligten Erwerb werden wir Ihnen regelmäßig auf Rechnungen und Lieferscheinen bestätigen. Eine übergreifende Darstellung finden Sie in dem Erklärfilm des Verpackungsregisters:
Sie können sich ab sofort bei der zentralen Stelle registrieren und sollten dies zeitnah in Angriff nehmen.
Wie sieht der Registrierungsprozess ab 5. Mai aus?
„Das Positive ist, dass es eine einmalige Registrierung ist – man muss also nicht wie bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen jährlich Mengenmeldungen abgeben. Es ist ein Login mit den Stammdaten zu erstellen und im Weiteren 5-stufigen Registrierungsprozess werden die Verpackungsarten abgefragt (z. B. Verkaufs- und Umverpackungen, Serviceverpackungen, Mehrwegverpackungen etc.). Des Weiteren ist clown aufblasbare rutsche der Markenname bzw. falls nicht vorhanden, der Unternehmensname anzugeben. Mit einer Erklärung schließt man den Registrierungsprozess ab und muss damit keine weiteren Meldungen mehr machen.“ (Quelle: Bayerischer Bauernverband)
Infos finden Sie unter folgender Internetseite:
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
melanie-siegers@hefe-van-haag.de